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Copilot für Förderungen
16. Mär. 2024 | Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt
Wenn Sie als Bildungsträger oder Träger der freien Jugendhilfe oder auch Unternehmen junge Menschen bei der Ausbildung im Rahmen von Ausbildungsverbünden unterstützen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt im Rahmen des Programm „REGIO AKTIV“ aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) die betriebliche Ausbildung in Ausbildungsverbünden von Betrieben und Einrichtungen.
Sie erhalten die Förderung für folgende Tätigkeiten des von Ihnen eingesetzten Projektpersonals:
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses ist abhängig vom Umfang Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben.
Die Projektlaufzeit beträgt grundsätzlich 36 Monate.
Das Förderverfahren ist zweistufig. Zunächst wählen die vom jeweiligen Landkreis oder der jeweiligen kreisfreien Stadt für die Förderperiode 2021–2027 gebildeten Regionalen Arbeitskreise (RAK) aus den eingereichten Projektvorschlägen die Projekte aus, die gefördert werden sollen.
Danach werden Sie als Träger eines ausgewählten Projekts aufgefordert, Ihren Antrag zu stellen. Diesen richten Sie bitte an das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt.
Antragsberechtigt sind Bildungsträger oder anerkannte Träger der freien Jugendhilfe, weitere juristische Personen des privaten Rechts sowie sonstige Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt.
Zuwendungsempfänger kann nur ein Träger sein, Kooperationsverträge oder -vereinbarungen zwischen Unternehmen, Einrichtungen oder Bildungsträgern als Grundlage für die Organisation gemeinsamer Projekte sind aber nach Abstimmung mit der bewilligenden Stelle zugelassen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Beta