Regenerative Energieversorgung für Kommunen im ländlichen Raum
15. Mär. 2024 | Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern
Informationen
Ausgaben für Werbung und Repräsentation,Von der Förderung ausgeschlossen sind
Wenn Sie im ländlichen Raum in regenerative Energien investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kontext
Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie mit Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) bei Vorhaben zur direkten oder indirekten Einsparung von Treibhausgasen.
Sie erhalten die Förderung für
investive Maßnahmen zur Nutzung von regenerativen Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung,kleine Infrastrukturmaßnahmen im Zusammenhang mit der Nutzung von Biomasse zur Wärmeerzeugung (Investitionen bis EUR 500.000) sowieVorplanungsstudien oder Machbarkeitsstudien zum Aufbau lokaler, regenerativer Energieversorgungsstrukturen und Energiemanagementuntersuchungen.Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bei investiven Maßnahmen und kleinen Infrastrukturmaßnahmen 67,5 Prozent und für Vorplanungs- und Machbarkeitsstudien 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Ihre zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens EUR 10.000, bei Studien oder Energiemanagementuntersuchungen mindestens EUR 5.000 betragen.
Richten Sie bitte Ihren Antrag vor Beginn Ihres Vorhabens an das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Kommunen und Gemeindeverbände bis 10.000 Einwohnerinnen und Einwohner in Mecklenburg-Vorpommern, die nicht wirtschaftlich tätig sind.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Sie müssen Eigentümerin oder Eigentümer des Projektstandorts sein oder über eine Nutzungsberechtigung verfügen.Sie müssen Ihr Projekt sachlich, technologisch und bautechnisch unter Beachtung des Grundsatzes der Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit planen.Sie müssen nachweisen, dass Ihr Projekt mit dem Aktionsplan Klimaschutz des Landes Mecklenburg-Vorpommern übereinstimmt.Sie müssen die für die Durchführung des Projektes erforderlichen Genehmigungen vorlegen.Investive Maßnahmen und kleine Infrastrukturmaßnahmen dürfen nicht im Widerspruch mit der lokalen Entwicklungsstrategie der örtlich zuständigen LEADER-Aktionsgruppe stehen.Bei Vorplanungsstudien oder Machbarkeitsstudien muss ein Gemeindevertreterbeschluss vorliegen.Sie müssen eine Zweckbindungsfrist von 5 Jahren beachten.Ausgaben für den Grunderwerb,eigene Personalausgaben,Finanzierungsausgaben,Eigenleistungen sowieForschungs- und Entwicklungsvorhaben.