Informationen
Wenn Sie Maßnahmen zur Stärkung des ländlichen Raumes planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kontext
Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie gemeinsam mit dem Bund und der Europäischen Union bei Vorhaben zur Entwicklung des ländlichen Raumes.
Sie erhalten die Förderung für
dem ländlichen Charakter angepasste Infrastrukturmaßnahmen: Ländlicher Wegebau, besonders zur Erschließung landwirtschaftlicher und touristischer Entwicklungspotenziale,Feststellung und Neuordnung der Eigentumsverhältnisse, freiwilliger Landtausch, Flurbereinigung,Dorferneuerung und -entwicklung einschließlich touristischer Infrastruktur,Sportstättenbau mit hauptsächlich nicht schulischer Nutzung,Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen: „DorfGemeinschaftsläden“ undNeubau, Erweiterung und Umbau von Feuerwehrhäusern sowie Umbau eines Gebäudes zu einem Feuerwehrhaus und Errichtung von Löschwasserentnahmestellen.Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses hängt von der jeweiligen Maßnahme ab.
Richten Sie bitte Ihren Antrag an das örtlich zuständige Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF).
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
Körperschaften des öffentlichen Rechts,Gemeinden und Gemeindeverbände,Teilnehmergemeinschaften nach dem Flurbereinigungsgesetz sowie ihre Zusammenschlüsse,anerkannte forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse und ihnen gleichgestellte Zusammenschlüsse im Sinne des Bundeswaldgesetzes,Wasser- und Bodenverbände,rechtsfähige und als gemeinnützig anerkannte Amateursportvereine,natürliche und juristische Personen und Personengemeinschaften des privaten Rechts und des öffentlichen Rechts.Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Fördergebietskulisse ist das gesamte Land Sachsen-Anhalt mit Ausnahme der Gemeindegebiete der Städte Magdeburg und Halle (Saale).Beachten Sie bitte die für die jeweiligen Maßnahmen geltenden Voraussetzungen.Unternehmen in Schwierigkeiten sind von der Förderung ausgeschlossen.