Informationen
Wenn Sie als kleines oder mittleres Unternehmen in den Landkreisen Merzig-Wadern und St. Wendel sowie im Saarpfalz-Kreis Investitionen tätigen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kontext
Das Saarland unterstützt Sie als kleines oder mittleres Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft bei Investitionen. Das regionale Förderprogramm ist auf die Landkreise Merzig-Wadern und St. Wendel sowie den Saarpfalz-Kreis bezogen.
Sie erhalten die Förderung für
die Errichtung einer neuen Betriebsstätte, sogenannte Errichtungsinvestitionen,den Ausbau der Kapazitäten einer bestehenden Betriebsstätte, sogenannte Erweiterungsinvestitionen,den Ausbau der Produktion einer Betriebsstätte hin zu mehr Vielfalt durch bisher dort nicht hergestellte Produkte,die grundlegende Änderung des gesamten Produktionsprozesses einer bestehenden Betriebsstätte,den Erwerb der Vermögenswerte einer Betriebsstätte, die geschlossen wurde oder ohne diesen Erwerb geschlossen worden wäredie Modernisierung von Produktionsprozessen.Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt
für arbeitsplatzschaffende Investitionsvorhaben bis zu 20 Prozent der förderfähigen Kosten bei kleinen und bis zu 10 Prozent bei mittleren Unternehmen,für arbeitsplatzsichernde Investitionsvorhaben bis zu 10 Prozent der förderfähigen Kosten bei kleinen und bis 7,5 Prozent bei mittleren Unternehmen.Ihr gesamtes förderfähiges Investitionsvolumen darf maximal EUR 7,5 Millionen pro Unternehmen und Investitionsvorhaben betragen.
Wenn Sie in die Modernisierung von Produktionsprozessen investieren, können Sie maximal EUR 200.000 EUR innerhalb von 3 Steuerjahren bekommen.
Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 25.000.
Sie stellen Ihren Antrag auf Förderung mit den entsprechenden Formularen beim Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie.
Das Regionale Förderprogramm gilt ausschließlich außerhalb des Fördergebiets der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW).
rechtliche Voraussetzungen
Sie sind als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft antragsberechtigt, wenn Sie die Kriterien der EU für KMU erfüllen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Ihr Vorhaben dürfen Sie nur in den Landkreisen Merzig-Wadern und St. Wendel oder im Saarpfalz-Kreis umsetzen.Mit Ihrem Vorhaben müssen Sie die Möglichkeit schaffen, dass das Gesamteinkommen in der jeweiligen Region unmittelbar und auf Dauer nicht unwesentlich steigt. Dies geschieht durch die Schaffung von zusätzlichen Einkommensquellen. Das ist der sogenannte Primäreffekt.Sie müssen mit Ihrer Investition in Ihrer Betriebsstätte neue Dauerarbeitsplätze schaffen oder bereits vorhandene sichern. Dabei zählen Ausbildungsplätze wie Dauerarbeitsplätze.Sie müssen Ihr Vorhaben innerhalb von 36 Monaten abschließen. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie einen Antrag auf Verlängerung dieses Zeitraums stellen.Sie müssen sich mit mindestens 25 Prozent der förderfähigen Kosten selbst an dem Vorhaben beteiligen.Sie müssen die Gesamtfinanzierung des Vorhabens gesichert haben.Es werden nicht gefördert:
Unternehmen in Schwierigkeiten,Ersatzinvestitionen,der Erwerb von Grundstücken,die Anschaffung beziehungsweise Herstellung von Fahrzeugen, die im öffentlichen Straßenverkehr zugelassen sind und primär dem Transport dienen.