Informationen
Wenn Sie in einer strukturschwachen Region eine neue Betriebsstätte errichten oder eine bestehende erweitern oder modernisieren wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kontext
Der Freistaat Sachsen fördert Ihr Investitionsvorhaben in strukturschwachen Räumen zur Errichtung einer neuen Betriebsstätte oder zur Erweiterung und Modernisierung einer bestehenden Betriebsstätte.
Die Förderung erfolgt normalerweise aus Landesmitteln. Investitionen in den Landkreisen Bautzen, Görlitz, Leipzig und Nordsachsen sowie in der Stadt Chemnitz werden aus Mitteln des Just Transition Fund (JTF) mitfinanziert.
Gefördert werden Investitionsvorhaben
zur Errichtung einer neuen Betriebsstätte (Errichtungsinvestitionen),zum Ausbau der Kapazität einer bestehenden Betriebsstätte (Erweiterungsinvestitionen),zur Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte in vorher dort nicht hergestellte Produkte, einschließlich Dienstleistungen,zur grundlegenden Änderung des gesamten Produktionsprozesses einer bestehenden Betriebsstätte.Sie können den Investitionszuschuss für Ausgaben für die Anschaffung beziehungsweise Herstellung der zum Investitionsvorhaben zählenden Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens (zum Beispiel Gebäude, Maschinen, Anlagen, immaterielle Wirtschaftsgüter) verwenden.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt je nach Antragsteller und Vorhaben für
mit Landesmitteln geförderte Vorhaben bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten, höchstens EUR 500.000,mit JTF-Mitteln geförderte Vorhaben bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten.Stellen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme über das Förderportal bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB).
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
im Rahmen des JTF in den Landkreisen Bautzen, Görlitz, Leipzig und Nordsachsen kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe gemäß KMU-Definition der EU,im Rahmen des JTF in der Stadt Chemnitz kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe gemäß KMU-Definition der EU in bestimmten Branchen sowieim Rahmen der Landesförderung in den Landkreisen Erzgebirgskreis, Meißen, Mittelsachsen, Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Vogtlandkreis und Zwickau kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe.Antragstellende mit Vorhaben in den Städten Dresden und Leipzig werden nicht gefördert.
Bestimmte Branchen sind von der Förderung ausgeschlossen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Sie müssen das Investitionsvorhaben auf dem Gebiet des jeweiligen Landkreises beziehungsweise der Stadt Chemnitz durchführen.Ihr Investitionsbetrag muss entweder die durchschnittlich verdienten Abschreibungen der letzten 3 Jahre um mindestens 50 Prozent übersteigen oder mindestens 10 Prozent des jahresdurchschnittlichen Umsatzes der letzten 3 Jahre betragen.Sie müssen mit dem Vorhaben eine Steigerung der betrieblichen Anpassungs- und Wettbewerbsfähigkeit verbinden.Die zum Zeitpunkt der Antragstellung vorhandenen Dauerarbeitsplätze müssen Sie für 3 Jahre nach Beendigung des Investitionsvorhabens tatsächlich besetzen oder zumindest auf dem Arbeitsmarkt dauerhaft anbieten.Ihr Vorhaben muss einen Beitrag sowohl zur ökologischen als auch zur sozialen Nachhaltigkeit leisten.Sie müssen mindestens EUR 20.000 investieren.Die Gesamtfinanzierung Ihres Vorhabens muss gesichert sein.Ihr Beitrag aus Eigen- oder Fremdmitteln muss mindestens 25 Prozent der Gesamtfinanzierung betragen. Darin muss grundsätzlich ein Eigenmittelanteil von mindestens 10 Prozent der Gesamtfinanzierung enthalten sein.Sie müssen das Vorhaben innerhalb von 24 Monaten durchführen.