Wenn Sie als Unternehmen in einem ausgewiesenen Fördergebiet des Landes Nordrhein-Westfalen Investitionen tätigen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kontext
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) Investitionsvorhaben vor allem von kleinen und mittleren gewerblichen und touristischen Unternehmen sowie nichtinvestive Maßnahmen in ausgewiesenen Fördergebieten des Landes, durch die Dauerarbeitsplätze geschaffen oder gesichert werden.
Sie erhalten die Förderung für
die Errichtung einer neuen Betriebsstätte,Ausbau der Kapazitäten einer bestehenden Betriebsstätte (nur kleine und mittlere Unternehmen),der erstmalige Erwerb beziehungsweise die erstmalige Errichtung eigener Räumlichkeiten in der Gründungsphase (nur kleine und mittlere Unternehmen),die Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte in vorher dort nicht hergestellte Produkte,die grundlegende Änderung des gesamten Produktionsprozesses einer bestehenden Betriebsstätte (nur kleine und mittlere Unternehmen),Erwerb der Vermögenswerte einer Betriebsstätte, die ohne diesen Erwerb geschlossen wird.Darüber hinaus können Sie als kleines oder mittleres Unternehmen eine Förderung für Maßnahmen zur Beratung, Schulung sowie zur Markteinführung innovativer Produkte bekommen.
Unabhängig von der Größe Ihres Unternehmens werden auch besondere Investitionsvorhaben zur Beschleunigung der Transformation hin zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft gefördert.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe der Förderung beträgt in den C-Fördergebieten für
kleine Unternehmen im C-1-Fördergebiet bis zu 35 Prozent und im C-2-Fördergebiet bis zu 30 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben,mittlere Unternehmen im C-1-Fördergebiet bis zu 25 Prozent und im C-2-Fördergebiet bis zu 20 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben,große Unternehmen im C-1-Fördergebiet bis zu 15 Prozent, maximal EUR 11,25 Millionen, und im C-2-Fördergebiet bis zu 10 Prozent, maximal EUR 7,5 Millionen, der zuwendungsfähigen Ausgaben.Die Höhe der Förderung beträgt in den D-Fördergebieten
für kleine Unternehmen bis zu 20 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben,für mittlere Unternehmen bis zu 10 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.Die Höhe der Förderung für Investitionsvorhaben zur Beschleunigung der Transformation hin zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft liegt je nach Vorhaben zwischen maximal 30 bis maximal 45 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Im Anwendungsbereich der „De-minimis“-Verordnung werden sowohl in C- als auch in D-Fördergebieten folgende Förderhöchstsätze gewährt:
kleine Unternehmen 50 Prozent,mittlere Unternehmen 40 Prozent,große Unternehmen 30 Prozent.Förderfähige Ausgaben bei Investitionsvorhaben je geförderten Dauerarbeitsplatz sind
EUR 750.000 bei Arbeitsplatz schaffenden Maßnahmen,EUR 500.000 bei Arbeitsplatz sichernden Maßnahmen.Als kleines oder mittleres Unternehmen erhalten Sie bei nichtinvestiven Vorhaben
für Beratungsleistungen bis zu 80 Prozent der Beratunskosten für bis zu 10 Tagewerke (entspricht 8 Zeitstunden) à EUR 1.500,für Schulungen bis zu 40 Prozent in C-Fördergebieten und bis zu 35 Prozent in D-Fördergebieten, insgesamt maximal EUR 50.000,für Markteinführung innovativer Produkte 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal EUR 400.000.Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme an die NRW.BANK.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die betriebliche Investitionen in Betriebsstätten im Land Nordrhein-Westfalen vornehmen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Sie erhalten die Förderung ausschließlich für Investitionen in den ausgewiesenen Fördergebieten und in Wirtschaftsbereichen entsprechend der Positivliste des GRW-Koordinierungsrahmens.Bitte beachten Sie die Regelungen des GRW-Koordinierungsrahmens.Bei Investitionsvorhaben betragen die förderfähigen Ausgaben mindestens EUR 150.000.Das Vorhaben wird spätestens innerhalb von 6 Monaten nach Bekanntgabe des Zuwendungsbescheides begonnen und innerhalb von 36 Monaten beendet.Sie müssen die Gesamtfinanzierung des Vorhabens sicherstellen.Ihr Eigenanteil zur Finanzierung des Investitionsvorhabens beträgt mindestens 25 Prozent der förderfähigen Ausgaben.Geförderte Wirtschaftsgüter bleiben mindestens 5 Jahre nach Abschluss des Investitionsvorhabens in der geförderten Betriebsstätte.Sie besetzen neu geschaffene oder gesicherte Arbeitsplätze für einen Zeitraum von mindestens 5 Jahren nach Abschluss des Investitionsvorhabens oder bieten sie zumindest auf dem Arbeitsmarkt dauerhaft an.Betriebsverlagerungen innerhalb Nordrhein-Westfalens werden nicht gefördert. Ausgenommen sind Betriebsverlagerungen im Zusammenhang mit dem erstmaligen Erwerb oder der erstmaligen Errichtung eigener Räumlichkeiten in der Gründungsphase, im Zusammenhang mit einem Arbeitsplatz schaffenden Vorhaben sowie Verlagerungen von kleinen und mittleren Unternehmen innerhalb einer Gemeinde.Nicht gefördert werden Unternehmen in Schwierigkeiten.