Informationen
Wenn Sie in den Ausbau der wirtschaftsnahen Infrastruktur, der Energieinfrastruktur und der Tourismusinfrastruktur sowie in sonstige Maßnahmen zur Flankierung von Strukturproblemen investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Kontext
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ beim Ausbau der wirtschaftsnahen Infrastruktur, der Energieinfrastruktur und der Tourismusinfrastruktur sowie bei sonstige Maßnahmen zur Flankierung von Strukturproblemen.
Sie bekommen die Förderung vor allem für
Erschließung, Ausbau und Revitalisierung von Industrie- und Gewerbegebieten,Anbindung von Gewerbebetrieben,die Geländeerschließung für den Tourismus sowie die Errichtung und Erweiterung öffentlicher Basiseinrichtungen der Tourismusinfrastruktur (nach erfolgreichem Scoring),Errichtung oder Ausbau von Gewerbezentren,Errichtung, Ausbau und beziehungsweise oder die Ausstattung von Einrichtungen der beruflichen Bildung,Errichtung, Ersatz oder Modernisierung von Hafeninfrastrukturen in Binnenhäfen,Errichtung und Ausbau von Forschungsinfrastruktur,Bau oder Ausbau von Energieinfrastrukturen,Planungs- und Beratungsleistungen (mit Ausnahme der Erstellung von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen),Erstellung integrierter regionaler Entwicklungskonzepte,zeitlich befristete Vorhaben des Regionalmanagements.Maßnahmen, deren Trägerstruktur interkommunal organisiert ist und/oder deren Finanzierung unter Beteiligung von privatem Kapital erfolgt, werden vorrangig gefördert.
Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt normalerweise 60 Prozent, unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 90 Prozent und für Nothaushaltskommunen einschließlich überschuldeter Kommunen oder Kommunen ohne ausgeglichenen Haushalt mit genehmigtem Haushaltssicherungskonzept bis zu 95 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Für den Bau oder Ausbau von Forschungsinfrastrukturen beträgt die Höhe der Förderung
bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben, wenn die Forschungsinfrastruktur wirtschaftlich genutzt wird, undbis zu 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben, wenn die Forschungsinfrastruktur nichtwirtschaftlich genutzt wird und die Investition der Umsetzung der regionalen Innovationsstrategie dient.Stellen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme bei der für Sie zuständigen Bezirksregierung.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind die Träger der Maßnahmen, vor allem
Gemeinden,Gemeindeverbände,juristische und natürliche Personen, die nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind, sowieunter bestimmten Voraussetzungen Träger der beruflichen Ausbildung, Hochschulen und Kooperationen.Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Ihre Maßnahme muss regional abgestimmt sein,Bestandteil einer regionalen Entwicklungsstrategie sein,als Siegerprojekt aus einem Leitmarkt-, Regional- oder sonstigen Auswahlverfahren hervorgegangen sein.regional abgestimmt sein,Bestandteil einer regionalen Entwicklungsstrategie sein,als Siegerprojekt aus einem Leitmarkt-, Regional- oder sonstigen Auswahlverfahren hervorgegangen sein.Als Träger der Infrastrukturmaßnahme müssen Sie über die benötigten Grundstücks- oder Gebäudeflächen verfügen können.Möchten Sie Energieinfrastrukturvorhaben umsetzen, muss das Vorhaben für die Entwicklung der regionalen Wirtschaft von besonderer Bedeutung sein.Planen Sie Flächenerschließungsvorhaben, muss ein regional ein belegbarer, unabweisbarer Bedarf zur Entwicklung von Gewerbe-, Industrie- oder Tourismusflächen bestehen.Erschließungsanlagen, für die Sie eine Förderung erhalten, müssen öffentlich gewidmet werden.Sie müssen geförderten Einrichtungen der Infrastruktur einen diskriminierungsfreien Nutzerzugang ermöglichen.Übersteigt Ihre Maßnahme ein Investitionsvolumen von EUR 10 Millionen, müssen Sie als Träger eine Kosten-Nutzen-Analyse einreichen.Ihre Maßnahmen müssen innerhalb von 6 Monaten nach Erteilung des Zuwendungsbescheids begonnen und innerhalb von 36 Monaten beendet sein.Für investive Maßnahmen beträgt die Zweckbindungsdauer 15 Jahre, für reine Ausstattungsvorhaben 5 Jahre.Mit der Durchführung des Vorhabens dürfen Sie vor Bewilligung nicht beginnen.Als Träger der Maßnahme haben Sie sich angemessen an der Finanzierung zu beteiligen.Beachten Sie bitte außerdem die Regelungen des Koordinierungsrahmens der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ in der jeweils gültigen Fassung.Ausgeschlossen von der Förderung sind Unternehmen in Schwierigkeiten sowie Unternehmen, die einer Beihilfe-Rückforderung nicht nachgekommen sind.