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Copilot für Förderungen

16. Jan. 2023 | Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen
Wenn Sie als kleines oder mittleres Unternehmen der gewerblichen oder touristischen Wirtschaft Beratungsdienstleistungen in Anspruch nehmen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt umfassende betriebswirtschaftliche, organisatorische und technische Beratungen, die von qualifizierten externen Beraterinnen oder Beratern durchgeführt werden und die für Ihr Unternehmen von besonderem Gewicht sind.
Sie erhalten die Förderung für Beratungen in den Bereichen
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt grundsätzlich bis zu 80 Prozent der Beratungskosten, maximal EUR 1.500 pro Tagewerk. Ein Tagewerk entspricht 8 Zeitstunden.
Sie erhalten die Förderung in einer 1. Phase zunächst für bis zu 10 Tagewerke und in einer gegebenenfalls notwendigen 2. Phase nach erneuter Antragstellung für bis zu 10 weitere Tagewerke. Sie können die 1. und die 2. Phase der Beratungsförderung innerhalb eines Zeitraums von 5 Jahren normalerweise nur jeweils einmal in Anspruch nehmen.
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme an die NRW.BANK.
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU der gewerblichen oder touristischen Wirtschaft mit Sitz oder Betriebsstätte in Nordrhein-Westfalen, die älter als 5 Jahre sind.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Unternehmen in Schwierigkeiten werden nicht gefördert.
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