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Förderung

FM

wahrscheinlich abgelaufen

Richtlinie Berufliche Bildung

16. Mär. 2024 | Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)

Bildungseinrichtung +6

vor 7 Monaten

Zuschuss

Sachsen

2 Jahre

Informationen

Wenn Sie Maßnahmen der beruflichen Aus- und Weiterbildung durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Kontext

Der Freistaat Sachsen fördert Ihre berufsbildenden Maßnahmen.

Sie erhalten die Förderung für Vorhaben in folgenden Bereichen:

  • Verbundausbildung,
  • überbetriebliche Lehrunterweisung im Handwerk,
  • überbetriebliche Ausbildung in der Land-, Forst- und Hauswirtschaft,
  • Meisterbonus,
  • überbetriebliche Berufsbildungsstätten,
  • berufliche Weiterbildung.
  • Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

    Die Höhe des Zuschusses hängt von Ihrem Vorhaben ab.

    Richten Sie Ihren Antrag bitte an die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB).

    rechtliche Voraussetzungen

    Antragsberechtigt sind je nach Vorhaben

  • natürliche oder juristische Personen oder Personenvereinigungen, die den Ausbildungsvertrag mit den Auszubildenden geschlossen haben,
  • Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern,
  • Absolventinnen und Absolventen im land-, forst- und hauswirtschaftlichen sowie im gewerblich-verwaltungstechnischen Bereich,
  • Träger der überbetrieblicher Berufsausbildungsstätten (ÜBS) und Fachverbände.
  • Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Sie müssen je nach Maßnahme bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
  • Chatte mit der Förderung

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