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Copilot für Förderungen
16. Mär. 2024 | Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)
Wenn Sie Maßnahmen planen, um die Infrastruktur einer überbetrieblichen Berufsbildungsstätte zu modernisieren oder zu ergänzen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie bei der Modernisierung beziehungsweise Umstrukturierung einer bestehenden überbetrieblichen Berufsbildungsstätte (ÜBS) und bei der Weiterentwicklung einer ÜBS zu einem Kompetenzzentrum.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt 15 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Dieser Landesanteil wird durch eine Bundesförderung ergänzt.
Stellen Sie Ihren Antrag bitte bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB).
Antragsberechtigt sind Träger der überbetrieblichen Berufsbildungsstätten, vor allem
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
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