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Förderung

FM

wahrscheinlich abgelaufen

Richtlinie Berufliche Bildung – Meisterbonus

15. Mär. 2024 | Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)

Privatperson +3

vor 2 Jahren

2.000€

Zuschuss

Sachsen

unbefristet

Informationen

Wenn Sie eine Fortbildung erfolgreich mit der Meisterprüfung abgeschlossen haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Kontext

Der Freistaat Sachsen fördert Sie als erfolgreiche Absolventin oder erfolgreichen Absolvent einer gewerblich-technischen, land-, forst- oder hauswirtschaftlichen sowie gewerblich-verwaltungstechnischen Aufstiegsfortbildung zur Handwerksmeisterin oder zum Handwerksmeister, Industriemeisterin oder Industriemeister oder Fachmeisterin oder Fachmeister.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt EUR 2.000 je Absolventin oder Absolvent.

Ihren Antrag reichen Sie spätestens 1 Jahr nach der Feststellung des Prüfungsergebnisses ein.

Als Absolventin oder Absolvent wenden Sie sich an die jeweils zuständige Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer oder an das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG).

Die zuständige Kammer richtet ihren Antrag an die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB).

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

  • die sächsischen Handwerkskammern und die sächsischen Industrie- und Handelskammern sowie
  • Absolventinnen und Absolventen von Aufstiegsfortbildungen im land-, forst- und hauswirtschaftlichen sowie im gewerblich-verwaltungstechnischen Bereich.
  • Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Sie erhalten die Förderung für die von der Sächsischen Aufbaubank anerkannten Fortbildungsabschlüsse.
  • Ihre Meisterprüfung müssen Sie vor der fachlich und örtlich zuständigen Stelle im Freistaat Sachsen abgelegt haben.
  • Ihr Hauptwohnsitz muss zum Zeitpunkt der Prüfungsanmeldung oder zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses in Sachsen liegen.
  • Sollten Sie als Absolventin oder Absolvent die beiden Voraussetzungen nicht erfüllen, können Sie gefördert werden, wenn Ihr Beschäftigungsort als selbstständige oder angestellte Meisterin oder selbstständiger oder angestellter Meister zum Zeitpunkt der Antragstellung im Freistaat Sachsen liegt.
  • Chatte mit der Förderung

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