Matching-
Copilot für Förderungen
16. Mär. 2024
Wenn Sie die Ausbildung in Ihrem Betrieb im Verbund mit anderen Unternehmen oder Bildungseinrichtungen durchführen, um das gesamte Spektrum der Berufsausbildung abzudecken, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie bei der Durchführung der betrieblichen Ausbildung im Verbund. Mit Verbundausbildung ist gemeint, dass Bestandteile der jeweiligen Ausbildungsordnung in anderen Unternehmen oder Einrichtungen (Verbundpartner) ergänzend zu Ihren eigenen Ausbildungsinhalten vermittelt werden.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Förderung beträgt EUR 150,00 pro Teilnehmerin oder Teilnehmer und Woche.
Stellen Sie Ihren Antrag bitte bis zum 31.1. des Jahres nach Beginn der Ausbildung über das Förderportal der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB).
Die nach dem Berufsbildungsgesetz beziehungsweise der Handwerksordnung zuständige Stelle (Kammer/Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie – LfULG) prüft Ihre Angaben zu den Berufsausbildungsverhältnissen.
Antragsberechtigt sind natürliche oder juristische Personen oder Personenvereinigungen mit bis zu 500 beschäftigten Personen und mit Sitz oder Niederlassung im Freistaat Sachsen, die den Ausbildungsvertrag mit den Auszubildenden geschlossen haben.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Beta