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Copilot für Förderungen
08. Mai. 2024 | Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Wenn Sie als Aufgabenträger oder Verkehrsunternehmen im ÖPNV Ihre Ausgaben seit Einführung des Deutschlandtickets nicht mehr decken können, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Der Thüringer Freistaat unterstützt Sie als Aufgabenträger und Verkehrsunternehmen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) einschließlich des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) bei der Bewältigung von zusätzlichen Kosten, die durch die Einführung des Deutschlandtickets in den Monaten Januar bis Dezember 2024 entstanden sind beziehungsweise noch entstehen.
Die Förderung umfasst Ausgaben, die Sie seit der Einführung des Deutschlandtickets nicht decken können, bedingt durch
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Richten Sie Ihren Antrag bitte schriftlich an die Thüringer Aufbaubank.
Reichen Sie Ihren Antrag bitte bis zum 30.9.2024 ein. Eine verspätete Antragstellung kann zugelassen werden.
Antragsberechtigt sind Aufgabenträger und Aufgabenträgerorganisationen des öffentlichen Personennahverkehrs im Sinne des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Thüringen, öffentlich-rechtliche Körperschaften sowie Eisenbahnverkehrsunternehmen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Beta