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Copilot für Förderungen
03. Mär. 2024 | Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft
Wenn Sie als Wissenschaftseinrichtung oder wirtschaftsnahe Forschungseinrichtung in den Auf- und Ausbau von Innovationszentren sowie in die Geräte- beziehungsweise Digital-Infrastruktur investieren möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Der Freistaat Thüringen unterstützt Sie bei Vorhaben zum Auf- und Ausbau von Innovationszentren an Wissenschaftseinrichtungen sowie bei Investitionen in die forschungsbezogene Geräteinfrastruktur beziehungsweise Digital-Infrastruktur von wirtschaftsnahen Forschungseinrichtungen.
Sie erhalten die Förderung für
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss
Die Höhe des Zuschusses beträgt
Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 5.000.
Reichen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens zu bestimmten Stichtagen über das Antragsportal der Thüringer Aufbaubank ein. Im Fördergegenstand WINAFO Invest ist dem Antragsverfahren ist ein Wettbewerbsverfahren vorgeschaltet. Wurden Sie ausgewählt, können Sie Ihren Antrag stellen.
Antragsberechtigt sind im Fördergegenstand Innovationszentren alle Wissenschaftseinrichtungen und in den übrigen Fördergegenständen nur wirtschaftsnahe Forschungseinrichtungen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Beta