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Copilot für Förderungen

16. Mär. 2024 | Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten Mecklenburg-Vorpommern
Wenn Sie als Kultureinrichtung infolge der Energiekrise von hohen Energieausgaben betroffen sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen die Bundesförderung ergänzenden Zuschuss des Landes Mecklenburg-Vorpommern erhalten.
Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie als Kultureinrichtung bei der Bewältigung der durch den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine entstandenen Mehrkosten für Energie. Die Förderung ergänzt die Förderung aus dem Kulturfonds Energie des Bundes.
Sie erhalten die Förderung als anteiligen Augleich von Mehrbelastungen durch Energiekosten für netzbezogenen Strom, Gas und Fernwärme im Zeitraum 1.1.2023 bis 30.4.2024.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt die Differenz, die sich aus der Höhe der Hilfen des Bundes und 100 Prozent des danach nachgewiesenen ausgleichsfähigen Mehrbedarfs ergibt.
Reichen Sie Ihren Antrag bitte für das jeweilige Quartal über die Antragsplattform des Bundes ein.
Reichen Sie Ihren Antrag bitte zu folgenden Terminen ein:
Antragsberechtigt sind Träger von Kultureinrichtungen mit Betriebsstätte oder Sitz der Geschäftsführung in Mecklenburg-Vorpommern; die Träger, mit Ausnahme von öffentlich-rechtlichen sowie gemeinnützigen Kultureinrichtungen, müssen bei einem deutschen Finanzamt für steuerliche Zwecke erfasst sein.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Von der Förderung ausgeschlossen sind juristische Personen mit kommerzieller, gewinnorientierter oder überwiegend unternehmerischer Tätigkeit sowie Unternehmen in Schwierigkeiten.
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