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Copilot für Förderungen
16. Mär. 2024 | Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Wenn Sie Maßnahmen planen, mit denen die Teilhabe von Geflüchteten am gesellschaftlichen Leben verbessert wird, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie bei Vorhaben zur gesellschaftlichen Integration von Geflüchteten.
Die Förderung erhalten Sie vor allem für
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Die Bagatellgrenze beträgt EUR 1.000.
Ihren Antrag richten Sie bitte vor Beginn Ihres Vorhabens bis zum 31.10. des vorangehenden Jahres an das Landesamt für Gesundheit und Soziales.
Antragsberechtigt sind normalerweise
in Mecklenburg-Vorpommern, in denen Geflüchtete sowie Asylbewerberinnen und Asylbewerber leben.
Als Antragstellerin und Antragsteller können Sie den Zuschuss an Vereine, Stiftungen, andere Körperschaften sowie Initiativen und natürliche Personen als Letztempfänger weiterleiten.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Beta