
Richtlinie Integrative Maßnahmen
16. Mär. 2024 | Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Informationen
Wenn Sie Maßnahmen zur sozialen Einbindung von Personen mit Migrationshintergrund durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kontext
Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie bei der Durchführung von Maßnahmen, der der sozialen Integration und Partizipation von Personen mit Migrationshintergrund dienen.
Sie bekommen die Förderung für folgende Vorhaben:
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses hängt von Art und Umfang Ihres Vorhabens ab.
Ansprechpartner für die Beratung und Antragstellung sowie Bewilligungsstelle ist jeweils die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB).
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind je nach Vorhaben
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Chatte mit der Förderung
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