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Förderung

FM

Richtlinie Integrative Maßnahmen

16. Mär. 2024 | Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Bildungseinrichtung +6

Zuschuss

Sachsen

Die maximale Dauer der Förderung variiert je nach Art und Umfang des Vorhabens, und wird individuell mit der SAB vereinbart.

Informationen

Wenn Sie Maßnahmen zur sozialen Einbindung von Personen mit Migrationshintergrund durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Kontext

Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie bei der Durchführung von Maßnahmen, der der sozialen Integration und Partizipation von Personen mit Migrationshintergrund dienen.

Sie bekommen die Förderung für folgende Vorhaben:

  • Maßnahmen in den Bereichen Integration, Partizipation und gesellschaftlicher Zusammenhalt,
  • Unterstützung von Landkreisen und kreisfreien Städten bei der kommunalen Integrationsarbeit vor Ort und bei der Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts,
  • Maßnahmen zum Erwerb der deutschen Sprache,
  • Maßnahmen zur Erstorientierung sowie
  • Maßnahmen zur Umsetzung des Bildungsmoduls „Curriculum für den Erwerb einer berufsbereichsbezogenen Grundbildung für junge Erwachsene mit Migrationshintergrund ohne oder mit stark unterbrochener Bildungslaufbahn”.
  • Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

    Die Höhe des Zuschusses hängt von Art und Umfang Ihres Vorhabens ab.

    Ansprechpartner für die Beratung und Antragstellung sowie Bewilligungsstelle ist jeweils die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB).

    rechtliche Voraussetzungen

    Antragsberechtigt sind je nach Vorhaben

  • Träger der Maßnahme,
  • Vereine und Verbände,
  • kommunale Gebietskörperschaften,
  • Träger der freien Wohlfahrtspflege und Träger der beruflichen Bildung,
  • anerkannte Religionsgemeinschaften und deren Untergliederungen,
  • gemeinnützige Gesellschaften mit beschränkter Haftung,
  • Volkshochschulen,
  • Einrichtungen der Kunst und Kultur,
  • wissenschaftliche Einrichtungen,
  • Landkreise und kreisfreie Städte,
  • Träger von Sprachkursen und
  • andere ausgewählte Bildungsträger.
  • Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Die Bewilligungsvoraussetzungen richten sich nach dem jeweiligen Vorhabensbereich.
  • Chatte mit der Förderung

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