Informationen
Wenn Sie als anerkannte Einrichtung der Erwachsenenbildung in Ihre digitale Infrastruktur investieren wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kontext
Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie als anerkannte Einrichtung der Erwachsenenbildung bei Digitalisierungsmaßnahmen.
Sie erhalten die Förderung für folgende Investitionsmaßnahmen einschließlich der Planung, Beschaffung, dem Aufbau und der Inbetriebnahme sowie deren laufende Kosten:
Auf- und Ausbau der digitalen Infrastruktur und Ausstattung in den Einrichtungen (zum Beispiel IT-Hardware, Lehr- und Lernplattformen) sowie Server- und Cloudlösungen,Breitbandausbau ab Grundstücksgrenze der Einrichtung mit Anschlussverfügbarkeit in den Räumlichkeiten und zugehörige WLAN-Lösungen,Anzeige- und Interaktionsgeräte, wie zum Beispiel interaktive Tafeln, Displays (plus zugehörigen Steuerungsgeräten) zum Betrieb in den Einrichtungen,Einrichtungsgebundene mobile Endgeräte (Laptops, Notebooks und Tablets),technische Unterstützung und Beratung zu den geförderten Investitionen,Kosten für Softwarelizenzen einschließlich Updates bereits installierter Software,Kosten für die Entwicklung und Einrichtung von Schnittstellen für die Übermittlung von Daten an nachgelagerte Systeme (Web-Shop, Fachverfahren, Haushalts-Kasse-Rechnungswesen-Software, Systeme zur Geschäftsanalytik– BI (Business Intelligence)-Systeme),Kosten für den Aufbau von Steuerungssystemen über BI-Systeme.Sie können außerdem eine Förderung für Kosten für Fort- und Weiterbildungen Ihrer hauptamtlichen Lehrkräfte und Dozentinnen und Dozenten auf Honorarbasis erhalten. Dazu gehören Fort- und Weiterbildungen zu Schulungsmaßnahmen, die für den Aufbau und der Inbetriebnahme der geförderten Investitionen erforderlich sind.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss:
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal aber EUR 150.000, für die Fort- und Weiterbildung der hauptamtlichen Lehrkräfte und Dozentinnen und Dozenten auf Honorarbasis maximal EUR 5.000.Das Investitionsvolumen muss mindestens EUR 20.000 betragen.Eine mehrjährige Förderung von Maßnahmen (Projektphasen) ist möglich, höchstens aber über 3 aufeinanderfolgende Jahre.Richten Sie Ihren Antrag bitte bis zum 31.8. des Vorjahres an die Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) und parallel an das Ministerium für Bildung.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind nach dem Erwachsenenbildungsgesetz Sachsen-Anhalt anerkannte Einrichtungen der Erwachsenenbildung und deren Träger sowie die anerkannten landesweit tätigen Zusammenschlüsse von Einrichtungen der Erwachsenenbildung.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Sie müssen Ihr Vorhaben in Sachsen-Anhalt durchführen.Vor der Erteilung des Zuwendungsbescheides dürfen Sie mit Ihrer Maßnahme nicht beginnen.Sie müssen über ein konkretes und nachvollziehbares technisch-pädagogisches Einsatzkonzept mit Berücksichtigung medienpädagogischer, didaktischer und technischer Aspekte Ihrer Einrichtung verfügen.Sie müssen in Ihrer Einrichtung über eine entsprechende Infrastruktur (Breitbandausbau, WLAN oder ausreichend Anschlüsse per Netzwerkkabel) zur störungsfreien Inbetriebnahme der beantragten Investitionsmaßnahmen verfügen oderden Auf- und Ausbau der Infrastruktur zur störungsfreien Inbetriebnahme der beantragten Investitionsmaßnahmen im Rahmen Ihrer Antragsstellung planen, beantragen und entsprechend umsetzen.über eine entsprechende Infrastruktur (Breitbandausbau, WLAN oder ausreichend Anschlüsse per Netzwerkkabel) zur störungsfreien Inbetriebnahme der beantragten Investitionsmaßnahmen verfügen oderden Auf- und Ausbau der Infrastruktur zur störungsfreien Inbetriebnahme der beantragten Investitionsmaßnahmen im Rahmen Ihrer Antragsstellung planen, beantragen und entsprechend umsetzen.Beantragen Sie eine Förderung von Kosten für Fort- und Weiterbildungen, muss ein bedarfsgerechter Fortbildungsplan für Ihre hauptamtlichen Lehrkräfte und Dozentinnen und Dozenten auf Honorarbasis vorliegen.Sie erhalten keine Förderung unter anderem für
Investitionsmaßnahmen einschließlich der Planung, Beschaffung, dem Aufbau und der Inbetriebnahme sowie die laufenden Kosten, die vorrangig für verwaltungsbezogene Funktionen eingesetzt werden,Kosten für Fort- und Weiterbildungen des Verwaltungspersonals Ihrer Einrichtung unddie Beschaffung von Smartphones im Rahmen einrichtungsgebundener mobiler Endgeräte.