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Copilot für Förderungen
16. Mär. 2024 | Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Wenn Sie als Aufgabenträger oder Verkehrsunternehmen im ÖPNV Ihre Ausgaben seit Einführung des Deutschlandtickets nicht mehr decken können, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie als Aufgabenträger und Verkehrsunternehmen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) einschließlich des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) bei der Bewältigung von zusätzlichen Kosten, die durch die Einführung des Deutschlandtickets in den Monaten Januar bis Dezember 2024 entstanden sind beziehungsweise noch entstehen.
Die Förderung umfasst Ausgaben, die Sie seit der Einführung des Deutschlandtickets nicht decken können, bedingt durch
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Richten Sie Ihren Antrag bitte an die für Sie zuständige Bezirksregierung.
Reichen Sie Ihren Antrag bitte bis zum 30.9.2024 ein. Eine verspätete Antragstellung kann zugelassen werden.
Antragsberechtigt sind
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Beta