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Copilot für Förderungen
15. Mär. 2024 | Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus
Wenn Sie als Studierende oder Studierender ein Forschungsvorhaben durchführen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Stipendium erhalten.
Das Land Sachsen fördert Forschungsvorhaben von Studierenden im Rahmen eines Graduierten- oder Meisterschülerstudiums.
Sie erhalten die Förderung als Stipendium.
Die Höhe des Stipendiums beträgt EUR 1.350 monatlich, bei Familien zuzüglich EUR 100,00 monatlich je Kind, für eine Dauer von längstens 3 Jahren.
Kosten für besondere Aufwendungen können mit bis zu EUR 1.500 bezuschusst werden.
Stellen Sie Ihren Antrag unter Verwendung der Antragsformulare beim zuständigen Studenten- oder Studierendenwerk.
Eine Förderung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft:
Antragsberechtigt sind Teilnehmende an einem Graduierten- oder Meisterschülerstudium an Universitäten oder Kunsthochschulen in Sachsen.
Ihr Vorhaben darf nicht gleichzeitig auf andere Weise von öffentlichen Stellen oder von mit öffentlichen Mitteln finanzierten privaten Einrichtungen gefördert werden.
Sie dürfen einer entgeltlichen Tätigkeit bis zu einem Umfang von maximal durchschnittlich 5 Stunden je Woche nachgehen.
Das Stipendium für ein Graduiertenstudium am Zentralinstitut für Kunstgeschichte in München wird nur jeweils an eine Graduiertenstudierende oder einen Graduiertenstudierenden vergeben.
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