Informationen
Wenn Sie erwachsenen Analphabetinnen und Analphabeten Lese- und Schreibkompetenzen vermitteln, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kontext
Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) bei Projekten zur Verbesserung der Schriftsprach- und Grundbildungskompetenzen von gering literalisierten Erwachsenen.
Sie erhalten die Förderung für Vorhaben in folgenden Bereichen:
Alphabetisierung und Grundbildung von gering literalisierten Erwachsenen (Bildungsmaßnahmen),landesweite Koordinierung und Information der Akteure und Teilnehmenden sowie Qualitätssicherung und -entwicklung,modellhafte Erprobung regionaler Grundbildungszentren sowiewissenschaftliche Begleitung des Aufbaus und Betriebs von Grundbildungszentren.Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
Reichen Sie Ihren Antrag zu festgelegten Stichtagen über das SAB-Förderportal bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB) ein. Stellen Sie einen Antrag für die Koordinierungsstelle, wird ein Auswahlverfahren vorgeschaltet.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts sowierechtsfähige Personengesellschaften.Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Bildungsmaßnahmen
Ihre Bildungsmaßnahmen in Teilzeit dienen der Vermittlung von grundlegenden Schriftsprachkompetenzen (Lese- und Schreibkompetenzen auf den Alpha-Levels 1 bis 4) und der Verbesserung von weiteren Grundbildungskompetenzen und werden sozialpädagogisch begleitet.Die Teilnehmenden sind gering literalisierte Erwachsene, die ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Freistaat Sachsen haben.Sie legen ein pädagogisch-didaktisches Konzept vor, das die „Qualitätsstandards für die Durchführung von ESF-geförderten Alphabetisierungs- und Grundbildungsmaßnahmen“ beachtet.Sie führen die Maßnahme normalerweise mit mindestens 6 und höchstens 10 Teilnehmenden durch.Ihr Vorhaben umfasst normalerweise mindestens 8 und höchstens 30 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten je Woche über eine Laufzeit von 6 bis 12 Monaten zuzüglich 3 Monaten Nachbetreuung.Koordinierungsstelle
Ihre Koordinierungsstelle verfolgt das Ziel, durch Fachinformation und Vernetzung von Akteuren die Wirksamkeit von Vorhaben zu verstärken und zur Qualitätssicherung und -entwicklung der Alphabetisierungs- und Grundbildungsarbeit in Sachsen beizutragen.Modellvohaben
Ihr Vorhaben dient zum Aufbau und Betrieb von regionalen Grundbildungszentren, um regionale Unterstützungsleistungen zur Beratung und Vernetzung zu den Themen Alphabetisierung und Grundbildung sowie zur Umsetzung niedrigschwelliger Lernangebote zu erproben.Sie müssen über Erfahrungen auf dem Gebiet der Alphabetisierung und Grundbildung sowie Vernetzung verfügen und die für die Umsetzung des Vorhabens nötige fachliche Kompetenz nachweisen.Als regionales Grundbildungszentrum kooperieren Sie mit örtlichen Trägern und Institutionen sowie weiteren Akteuren im Sozialraum. Sie agieren sowohl aufsuchend an verschiedenen Orten der Region als auch als zentrale Anlaufstelle und auf digitalen Wegen, um einen einfachen und bedarfsgerechten Zugang sowohl für arbeitslose, nichterwerbstätige als auch erwerbstätige Personen zu ermöglichen.Als regionales Grundbildungszentren schließen Sie eine Kooperationsvereinbarung mit dem Träger der landesweiten Koordinierungsstelle für Alphabetisierung und GrundbildungWissenschaftlichen Begleitung
Ihr Vorhaben dient zur Sensibilisierung und Einbindung von lokalen und regionalen Akteuren sowie zur Ansprache und Unterstützung von gering literalisierten Erwachsenen zur Teilnahme am lebenslangen Lernen.