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Copilot für Förderungen
16. Mär. 2024 | Sächsisches Staatsministerium für Kultus (SMK)
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Wenn Sie zusätzliche Kräfte in Betreuungseinrichtungen für Kinder mit Lern- und Lebenserschwernissen einstellen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) beim Einsatz zusätzlicher Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen, die Kinder mit einem besonders hohen Anteil mit besonderen Lern- und Lebenserschwernissen betreuen.
Das zusätzliche Personal setzen Sie vor allem ein bei
Die Förderung erhalten Sie auch als Kompetenz- und Beratungsstelle zur fachlichen Begleitung und Unterstützung der geförderten Kräfte beziehungsweise der Kindertageseinrichtungen.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses zu den Personalkosten für die zusätzlichen Kräfte in den Kindertageseinrichtungen beträgt bis zu 95 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
Die Höhe des Zuschusses für Kompetenz- und Beratungsstellen beträgt bis zu 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
Reichen Sie Ihren Antrag zu den festgelegten Stichtagen über das SAB-Förderportal bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB) ein.
Antragsberechtigt sind
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