Informationen
Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie als Hochschule und Forschungseinrichtung mit Mitteln aus dem Fonds für einen gerechten Übergang (JTF) bei der Umsetzung von folgenden Vorhaben im Forschungs- und Entwicklungsbereich:
Antragsberechtigt sind öffentlich geförderte außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und die An-Institute von Hochschulen des Landes Sachsen-Anhalt.
Richten Sie Ihren Antrag bitte über das Kundenportal an die Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB).
transferrelevante Forschungsprojekte in enger Zusammenarbeit mit kleinen und mittleren Unternehmen aus den vom Kohleausstieg betroffenen Landkreisen undBeachten Sie bitte, dass Ihre Forschung einen Anwendungsbezug aufweisen muss, das heißt, es darf sich nicht um Grundlagenforschung handeln.Ausstattungs- und Geräteinvestitionen,Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
rechtliche Voraussetzungen
Kontext
kleine Baumaßnahmen, die dem Einbau geförderter Geräte dienen, sowieDie Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Sie erhalten die Förderung für auf die Vorhaben bezogene
Investitionen für die Neubeschaffung und Ergänzung von Geräten oder Gerätegruppen, (mehrere Geräte) im Zusammenhang mit Forschungsvorhaben,Bruttopersonalausgaben sowie Sachausgaben und sonstige Ausgaben (zum Beispiel Dienstleistungen),große Baumaßnahmen im Wissenschaftsbereich.Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Errichtung, Erweiterung und Ausstattung von anwendungsnaher, transferrelevanter Forschungsinfrastruktur einschließlich Forschungsbauten,Sie dürfen die geförderte Forschungseinrichtung oder Forschungsinfrastruktur nicht wirtschaftlich nutzen.Forschungsvorhaben in den Strukturwandelgebieten.