
Sachsen-Anhalt WISSENSCHAFT – Forschung und Innovation (EFRE)
28. Jun. 2024 | Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt Sachsen-Anhalt
Informationen
Wenn Sie als Hochschule oder Forschungseinrichtung innovative Forschungsvorhaben umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kontext
Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie als Hochschule und Forschungseinrichtung mit Mitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) bei der Umsetzung von folgenden Vorhaben im Forschungs- und Entwicklungsbereich:
Sie erhalten die Förderung für auf die Vorhaben bezogene Bruttopersonalausgaben sowie Sachausgaben und sonstige Ausgaben (zum Beispiel Dienstleistungen), Ausstattungs- und Geräteinvestitionen sowie kleine Baumaßnahmen, die dem Einbau geförderter Geräte dienen.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Richten Sie Ihren Antrag bitte über das Kundenportal an die Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB).
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind öffentlich geförderte außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und die An-Institute von Hochschulen des Landes Sachsen-Anhalt.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
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