Informationen
Wenn Sie als Hochschule oder Forschungseinrichtung Vorhaben zur Verbesserung der Gleichstellung und Qualifizierung im Forschungsbereich umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Maßnahmen an außeruniversitären Forschungseinrichtungen sowie an An-Instituten von Hochschulen des Landes Sachsen-Anhalt in Medizin, Telemedizin, Medizintechnik, Ernährungswissenschaften, Alters- und Pflegewissenschaften, Informations- und Kommunikationstechnologien zur Qualifikation und Verbesserung der Ausbildung im Medizin- und Pflegebereich sowie zur Attraktivität der Qualität und Arbeitsplatzgewinnung.Sie erhalten die Förderung für auf die Vorhaben bezogene Bruttopersonalausgaben sowie Sachausgaben (zum Beispiel Ausgaben für Veranstaltungen) und sonstige Ausgaben (zum Beispiel Stipendien).
Antragsberechtigt sind öffentlich geförderte außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und die An-Institute von Hochschulen des Landes Sachsen-Anhalt.
Veranstaltungen, die der Chancengleichheit dienen, dabei soll die Anzahl der Frauen unter den Teilnehmenden überwiegen,Maßnahmen der Begleitforschung in Sozial-, Geistes-, Rechts- und Wirtschaftswissenschaften in den Bereichen Gleichstellung, Qualifikation oder wissenschaftlicher Nachwuchs,Einzelvorhaben zur Unterstützung der Nachhaltigkeit von EU-Vorhabenergebnissen sowie im Vorfeld von EU-Vorhaben (zum Beispiel Förderung zur Unterstützung von ERC-Grantees),Richten Sie Ihren Antrag bitte über das Kundenportal an die Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB).
Beachten Sie bitte, dass Ihre Forschung einen Anwendungsbezug aufweisen muss, das heißt, es darf sich nicht um Grundlagenforschung handeln.Unterstützung des Ausbaus von Projekten mit Beteiligung an Netzwerken der europäischen Spitzenforschung,Umsetzung von Qualifizierungsmaßnahmen für Personal im Bereich Medizin und Pflegewissenschaften zur Erhöhung der Akademisierung in diesem Bereich undVerbesserung der internationalen Kompetenz im Wissenschaftssystem des Landes Sachsen-Anhalt,Sie dürfen die geförderte Forschungseinrichtung oder Forschungsinfrastruktur nicht wirtschaftlich nutzen.Verstärkung der Frauenanteile und Steigerung der Frauen unter anderem im MINT-Bereich durch Forschungsstellen oder -stipendien für Frauen zur Verbesserung der Berufungsfähigkeit für Professuren, Förderung von Promotionen mit dem Ziel der Qualifikation des wissenschaftlichen Nachwuchses, Personalmaßnahmen zur Netzwerkbildung und Koordination von Gleichstellungs- und Gendermaßnahmen („FEM-Power“),Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie als Hochschule und Forschungseinrichtung mit Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) bei der Umsetzung von folgenden Vorhaben, die der Verbesserung der strukturellen Rahmenbedingungen für Gleichstellung in Forschungseinrichtungen und an Hochschulen dienen:
zusätzliche Maßnahmen zur verbesserten Ausstattung der außeruniversitären Forschungseinrichtungen sowie der An-Institute von Hochschulen des Landes Sachsen-Anhalt mit Humanressourcen, die im Zuge der Strategien zur Internationalisierung und Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses erforderlich sind,Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Maßnahmen zur Verbesserung der Doktorandenausbildung durch den zusätzlichen Auf- und Ausbau internationaler Graduiertenkollegs und Doktorandenschulen,rechtliche Voraussetzungen
Aktivitäten für den erforderlichen zusätzlichen Personaleinsatz zur Internationalisierung der außeruniversitären Forschungseinrichtungen in ihren verschiedenen Ausprägungen (zum Beispiel Gastwissenschaftleraufenthalte, internationale Konferenzen, Austausch mit Kooperationspartnern),Kontext
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.