
Sanierungs-Bürgschaftsrichtlinie
16. Mär. 2024 | Finanzministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Informationen
Wenn Sie als Unternehmen in Schwierigkeiten Unterstützung benötigen, kann das Land Mecklenburg-Vorpommern unter bestimmten Voraussetzungen eine Bürgschaft übernehmen.
Kontext
Das Land Mecklenburg-Vorpommern übernimmt Bürgschaften zur Absicherung von rückzahlbaren Forderungen, die der Investitions- und Umlaufmittelfinanzierung dienen. Neben Umstrukturierungsbürgschaften zur Besicherung von Sanierungskrediten und vorübergehenden Umstrukturierungsbürgschaften können auch Rettungsbürgschaften gewährt werden.
Sie erhalten die Förderung für Vorhaben, die zur Schaffung und Sicherung nachhaltig wettbewerbsfähiger Strukturen geeignet sind.
Sie erhalten die Förderung als Ausfallbürgschaft.
Die Höhe der Bürgschaft beträgt bis zu 80 Prozent des Kreditbetrags.
Die Laufzeit der Bürgschaft entspricht grundsätzlich der Kreditlaufzeit. Die höchstmögliche Laufzeit ist abhängig von der Art des Kredits und dem Zweck der Bürgschaft.
Anträge stellen Sie bitte rechtzeitig vor Finanzierungsbeginn über den Kreditgeber bei der PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.
rechtliche Voraussetzungen
Die Gewährung einer Sanierungs-Bürgschaft ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
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