Informationen
Wenn Sie neuen Wohnraum für Studierende schaffen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Kontext
Das Saarland unterstützt Sie bei der Schaffung von neuem Wohnraum für Studierende, die an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule im Saarland eingeschrieben sind.
Sie bekommen die Förderung für folgende Bauvorhaben:
Baumaßnahmen, durch die Wohnraum in einem neuen, selbstständigen Gebäude geschaffen wird,Beseitigung von Schäden an Gebäuden unter wesentlichem Bauaufwand, durch die die Gebäude auf Dauer wieder zu Wohnzwecken nutzbar gemacht werden,Änderung, Nutzungsänderung oder Erweiterung von Gebäuden, durch die unter wesentlichem Bauaufwand Wohnraum geschaffen wird, oderÄnderung von Wohnraum unter wesentlichem Bauaufwand zur Anpassung an geänderte Wohnbedürfnisse.Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt
bei Neubauten bis zu EUR 40.000 je Einzelwohnplatz und bis zu EUR 66.900 je Duplex-Wohnplatz,bei Beseitigung von Schäden an Gebäuden und Maßnahmen der Erweiterung von Gebäuden bis zu EUR 39.000 je Einzelwohnplatz und bis zu EUR 64.800 je Duplex-Wohnplatz,bei Änderung, Nutzungsänderung oder Anpassungsmaßnahmen an geänderte Wohnbedürfnisse bis zu EUR 36.500 je Einzelwohnplatz und bis zu EUR 60.800 je Duplex-Wohnplatz.Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme an die Saarländische Investitionskreditbank AG (SIKB).
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind natürliche oder juristische Personen, die die Vorhaben als Bauherrinnen und Bauherren umsetzen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Sie bekommen die Förderung für ein Bauvorhaben in einer saarländischen Gemeinde, die Standort einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule ist,in einer unmittelbaren Nachbargemeinde des Hochschulstandorts oderin einer rheinland-pfälzischen Gemeinde, die Standort einer Hochschule ist.in einer saarländischen Gemeinde, die Standort einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule ist,in einer unmittelbaren Nachbargemeinde des Hochschulstandorts oderin einer rheinland-pfälzischen Gemeinde, die Standort einer Hochschule ist.Am jeweiligen Hochschulstandort muss nachweislich ein nachhaltiger Bedarf an bezahlbarem Wohnraum für Studierende bestehen, der durch den Markt nicht gedeckt wird.Der zu fördernde Wohnraum muss verkehrsgünstig zur Hochschule liegen.Sie dürfen den geförderten Wohnraum nur Personen überlassen, die ordentliche Studierende an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen mit Immatrikulationsbescheinigung am jeweiligen Hochschulstandort sind.Sie müssen die Belegungsbindung für die Dauer von 25 Jahren einhalten.Die vorgeschriebene höchstzulässige Miete darf nicht überschritten werden.Bei den Wohnplätzen muss es sich Appartements handeln, die neben einem Individualraum über eine Kochgelegenheit und ein Bad/WC verfügen müssen. Die vorgeschriebenen Raumgrößen sind einzuhalten.Für verheiratete, verpartnerte oder in einer sonstigen auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaft lebende Studierende können Duplex-Wohnplätze aus 2 gleichwertigen Individualräumen mit einer Kochgelegenheit und einem Bad/WC gefördert werden. Der Anteil von Duplex-Wohnplätzen an der Gesamtzahl der Wohnplätze darf 20 Prozent nicht überschreiten.Die Gebäude müssen die Anforderungen der Barrierefreiheit erfüllen.Das Bauvorhaben muss mindestens 10 Wohnplätze umfassen.