Informationen
Wenn Sie Baumaßnahmen planen, durch die barrierefreier Mietwohnraum neu geschaffen wird, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Kontext
Das Saarland unterstützt Sie bei der Schaffung von barrierefreiem Mietwohnraum beziehungsweise von barrierefreiem und uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbarem Wohnraum („R-Standard“) im Sinne der DIN 18040-2.
Sie bekommen die Förderung für folgende Bauvorhaben:
Baumaßnahmen, durch die Wohnraum in einem neuen, selbstständigen Gebäude geschaffen wird (Neubau),sonstige Baumaßnahmen unter wesentlichem Bauaufwand.Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bei
Neubauten EUR 700,00 je Quadratmeter Wohnfläche bei barrierefreien Wohnungen beziehungsweise 800,00 je Quadratmeter Wohnfläche bei barrierefrei und uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbaren Wohnungen,sonstigen Baumaßnahmen unter wesentlichem Bauaufwand EUR 650,00 je Quadratmeter neu geschaffener Wohnfläche bei barrierefreien Wohnungen beziehungsweise 750,00 je Quadratmeter Wohnfläche bei barrierefrei und uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbaren Wohnungen.Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme an die Saarländische Investitionskreditbank AG (SIKB).
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind natürliche oder juristische Personen, die die Vorhaben als Bauherrinnen und Bauherren umsetzen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Sie müssen das Bauvorhaben im Saarland durchführen.Bei der Größe der Wohnungen müssen Sie bestimmte Wohnflächengrenzen einhalten.Sie müssen die Mietpreis- und Belegungsbindungen für die geförderten Wohnungen beachten.Während der Dauer der Belegungsbindung müssen Sie die geförderten Wohnungen Haushalten überlassen, die ihre Wohnberechtigung durch Vorlage eines Wohnberechtigungsscheins nachweisen.Sie müssen Wohnungen, die uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbar sind, vor allem Haushalten überlassen, zu denen mindestens ein Rollstuhlfahrer oder eine Rollstuhlfahrin oder eine Person gehört, die infolge Alter, Behinderung oder Krankheit dauerhaft in ihrer Mobilität eingeschränkt oder pflegebedürftig ist und deren spezifische Wohnbedürfnisse eine solche Wohnung erfordern.