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Förderung

FM

Schaffung von effizientem Mietwohnraum (EMWR)

16. Mär. 2024 | Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr

Unternehmen +6

2.600€

Darlehen

Bayern

nicht spezifiziert

Informationen

Wenn Sie als Bauherrin und Bauherr effiziente Mietwohngebäude für private Haushalte schaffen, die sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen bekommen.

Kontext

Der Freistaat Bayern fördert Bauherrinnen und Bauherren, die bezahlbare und effiziente Mietwohngebäude für Haushalte mit geringem Einkommen schaffen.

Sie bekommen die Förderung für folgende Maßnahmen:

  • Bildung von Mietwohnraum durch Neubau, Änderung oder Erweiterung von Gebäuden oder
  • Erwerb von neugeschaffenem Mietwohnraum zur erstmaligen Belegung.
  • Sie bekommen die Förderung als zinsverbilligtes Darlehen.

    Die Höhe des Darlehens beträgt im Jahr 2022 höchstens EUR 2.600 je Quadratmeter. Dieser Betrag ändert sich jeweils am 1.2. eines Jahres, beginnend im Jahr 2023, um den Prozentsatz, um den sich der vom Landesamt für Statistik festgestellte Preisindex für Wohngebäude insgesamt in Bayern erhöht oder verringert hat.

    Ihren Förderantrag reichen Sie bitte vor Baubeginn auf einem entsprechenden Formblatt bei der Bewilligungsstelle ein. Bewilligungsstellen sind die Landratsämter und die kreisfreien Städte.

    Nach einer Entscheidung durch die für Ihren Antrag zuständigen Bewilligungsstelle wird dieser an die Bayerische Landesbodenkreditanstalt (BayernLabo) weitergeleitet.

    rechtliche Voraussetzungen

    Antragsberechtigt sind natürliche Personen, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts, die Eigentümerinnen und Eigentümer, Erbbauberechtigte, Nießbraucherinnen und Nießbraucher oder Erwerberinnen und Erwerber eines geeigneten Grundstücks sind (Bauherrinnen und Bauherren).

    Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Ihre Maßnahme muss zugleich im Rahmen der Wohnraumförderungsbestimmungen 2022 gefördert werden.
  • Ihre Baumaßnahme muss eine Effizienzhaus-Stufe nach der Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – BEG, mindestens aber die Effizienzhaus-Stufe 55 erreichen. Nach Fertigstellung ist dies durch eine Person, die in der Expertenliste für Förderprogramme des Bundes gelistet ist, schriftlich zu bestätigen.
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