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Copilot für Förderungen
16. Sep. 2020 | Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)
Wenn Sie als Betreiber von Serviceeinrichtungen im Schienengüterverkehr arbeiten, können Sie unter bestimmten Bedingungen einen Zuschuss zu den Nutzungsentgelten erhalten.
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) unterstützt Sie als Serviceeinrichtung des Schienengüterverkehrs (SGV) mit dem Schwerpunkt Einzelwagenverkehr (APF). Das BMDV finanziert anteilig Ihnen in Rechnung gestellte Entgelt für die Nutzung von Zugbildungs- und Rangiereinrichtungen des SGV.
Die Nutzung von Infrastrukturen in Häfen und Werksbahnen wird nicht gefördert.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses hängt von den geplanten Bundesmitteln für die Fahrplanperiode und der Summe der beantragten Entgelte ab. Für jede Netzfahrplanperiode wird ein Fördersatz berechnet. Der Prozentsatz der Bundesförderung wird einheitlich errechnet.
Ihren Förderantrag reichen Sie bitte für jede Netzplanperiode jeweils bis zum 15. Oktober bei dem Eisenbahn-Bundesamt (EBA) ein.
Antragsberechtigt sind
Weitere Voraussetzungen:
Beta