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Copilot für Förderungen
15. Mär. 2024 | Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)
Wenn Sie als Eisenbahnverkehrsunternehmen für den Schienengüterverkehr zugangsberechtigt sind und Trassenentgelte entrichten, können Sie eine anteilige finanzielle Unterstützung bekommen.
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) finanziert anteilig genehmigte Trassenentgelte der Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) für den Schienengüterverkehr.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses hängt vom Segment des Schienengüterverkehrs ab und wird für den jeweiligen Förderzeitraum berechnet.
Ihren Antrag richten Sie an die DB Netz AG, die als Erstempfängerin auftritt. Die DB Netz AG stellt als Erstempfängerin einen Antrag beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA). Reichen Sie Ihren Antrag unverzüglich nach Genehmigung der Entgeltliste für den jeweiligen Förderzeitraum ein.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Nicht gefördert werden Unternehmen, die einer Beihilfe-Rückforderung der Europäischen Kommission nicht nachgekommen sind.
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