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Copilot für Förderungen
16. Mär. 2024 | Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)
Wenn Sie als Eisenbahnverkehrsunternehmen für den SPFV zugangsberechtigt sind und Trassenentgelte entrichten, können Sie eine anteilige finanzielle Unterstützung bekommen.
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) finanziert anteilig genehmigte Trassenentgelte der EVU für den SPFV.
Sie können eine anteilige Förderung für in Rechnung gestellte SPFV-Trassenentgelte erhalten. Förderfähig sind Betriebsleistungen im Zeitraum vom 1.10.2023 bis 30.11.2025.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses wird für jedes Marktsegment im SPFV als marktsegmentspezifischer Förderbetrag für den jeweiligen Förderzeitraum durch die DB Netz AG berechnet.
Ihren Antrag richten Sie an die DB Netz AG, die als Erstempfängerin auftritt. Die DB Netz AG stellt als Erstempfängerin einen Antrag beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA).
Antragsberechtigt sind
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Nicht gefördert werden Unternehmen, die einer Beihilfe-Rückforderung der Europäischen Kommission nicht nachgekommen sind, sowie Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der EU-Leitlinien.
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