Informationen
Antragsberechtigt sind
Ihren Antrag richten Sie bitte zu einzeln bekanntgegebenen Antragsfristen an das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt.
rechtliche Voraussetzungen
Wenn Sie Maßnahmen im Bereich der Schulsozialarbeit planen, durch die Schulabbrüche verhindert werden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kontext
Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+), wenn Sie Angebote für Kinder und Jugendliche durchführen, die vorzeitigen Schulabbruch verhindern und den gleichen Zugang zu einer hochwertigen Grund- und Sekundarbildung ermöglichen.
Sie erhalten die Förderung für
bedarfsorientierte Schulsozialarbeit,die Unterstützung, Beratung und Begleitung der Projektträger sowieregionale Netzwerkstellen (eine Netzwerkstelle je Landkreis oder kreisfreier Stadt).Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses hängt von Ihrem Vorhaben ab.
anerkannte Träger der freien Jugendhilfe sowie Träger der öffentlichen Jugendhilfe und Schulträger für die Förderung von Schulsozialarbeit und Netzwerkstellen,gemeinnützige juristische Personen des privaten sowie des öffentlichen Rechts für die Unterstützung, Beratung und Begleitung der Projektträger.Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Wenn Sie Projekte zur Schulsozialarbeit umsetzen, müssen Sie mit der Schule ein Konzept erarbeiten, das Aussagen zu den Zielen des Projektes sowie zu den geplanten sozialpädagogischen Hilfen, Angeboten und Aktivitäten enthält,den Einsatz qualifizierter Fachkräfte sicherstellen.mit der Schule ein Konzept erarbeiten, das Aussagen zu den Zielen des Projektes sowie zu den geplanten sozialpädagogischen Hilfen, Angeboten und Aktivitäten enthält,den Einsatz qualifizierter Fachkräfte sicherstellen.Wenn Sie Projektträger unterstützen, beraten und begleiten, müssen Sie Sachverstand in den Bereichen „Schulsozialarbeit“, „Schulerfolg“, „Kooperation zwischen Jugendhilfe und Schule“ sowie Erfahrung in der Umsetzung von Projektmanagementprozessen nachweisen.Bei Förderung von regionalen Netzwerkstellen müssen Sie über ein aktuelles Konzept zur Vermeidung von Schulversagen verfügen,den Einsatz qualifizierter Fachkräfte sicherstellen unddie ordnungsgemäße und erfolgreiche Durchführung Ihres Vorhabens sowie die Einhaltung der zuwendungsrechtlichen Bestimmungen gewährleisten.über ein aktuelles Konzept zur Vermeidung von Schulversagen verfügen,den Einsatz qualifizierter Fachkräfte sicherstellen unddie ordnungsgemäße und erfolgreiche Durchführung Ihres Vorhabens sowie die Einhaltung der zuwendungsrechtlichen Bestimmungen gewährleisten.