Informationen
Ergotherapie,Podologie,Medizinisch-Technische Assistenz,Diätassistenz,Physiotherapie,Logopädie,Wenn Sie in der Ausbildung von Gesundheitsfachkräften tätig sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kontext
Das Land Baden-Württemberg unterstützt die Ausbildung in ausgewählten Gesundheitsfachberufen durch die teilweise Übernahme des monatlichen Schulgeldes, das Sie als Ersatz- oder Ergänzungsschule erheben.
Gefördert werden Ausbildungen in folgenden Gesundheitsfachberufen:
Masseurin und medizinische Bademeisterin oder Masseur und medizinischer Bademeister.Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bei
Ersatzschulen jährlich pro Schülerin oder Schüler und Monat maximal EUR 40,00,Ergänzungsschulen jährlich pro Schülerin oder Schüler und Monat maximal EUR 140,00.Richten Sie Ihren Antrag bitte an Ihr zuständiges Regierungspräsidium.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Ersatz- und Ergänzungsschulen in freier Trägerschaft.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Sie müssen das monatliche Schulgeld um den vom Land gewährten Betrag tatsächlich absenken,die Schulgeldreduzierung möglichst gleichmäßig auf den Förderzeitraum (Januar bis Dezember des Förderjahres) verteilen,die Schülerinnen und Schüler bei der Absenkung des Schulgeldes gleich behandeln.das monatliche Schulgeld um den vom Land gewährten Betrag tatsächlich absenken,die Schulgeldreduzierung möglichst gleichmäßig auf den Förderzeitraum (Januar bis Dezember des Förderjahres) verteilen,die Schülerinnen und Schüler bei der Absenkung des Schulgeldes gleich behandeln.