Informationen
Wenn Sie Wohneigentum für die eigene Nutzung schaffen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.
Kontext
Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie als Familie mit Kindern unter 18 Jahren mit Darlehen, wenn Sie selbstgenutztes Wohneigentum erwerben oder bauen.
Sie bekommen die Förderung für
den Erwerb mit Modernisierung einer Wohnung oder eines Wohngebäudes, die beziehungsweise das vor 1990 errichtet wurde – Programm „Jung kauft Alt“,den Erwerb von Wohneigentum, gegebenenfalls mit Modernisierungsmaßnahmen.den Bau einschließlich erstmaliger Erwerb eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung innerhalb von 2 Jahren nach Fertigstellung sowieden Grundstückserwerb für die Errichtung oder den Umbau von Wohneigentum zur Selbstnutzung im Rahmen einer Baugemeinschaft in Form einer Zwischenfinanzierung.Sie erhalten die Förderung als Darlehen.
Die Höhe des Darlehens zur Schaffung von selbstgenutztem Wohneigentum beträgt bis zu EUR 50.000 pro im Haushalt lebendem, zum Zeitpunkt der Antragstellung minderjährigem Kind, für das Sie Kindergeld beziehen.
Sie erhalten eine zusätzliche Förderung
als Haushalt mit geringem Einkommen gemäß Sächsischer Einkommensgrenzen-Verordnung in Höhe von EUR 30.000,für jede im Haushalt lebende schwerbehinderte Person in Höhe von EUR 15.000,für Maßnahmen für den Programmteil „Jung kauft Alt“ in Höhe von EUR 50.000.Die Laufzeit des Darlehens beträgt bis zu 25 Jahre.
Die Höhe des Darlehens zur Zwischenfinanzierung des Grundstückserwerbs beträgt bis zu EUR 500.0000, höchstens jedoch den Grundstückskaufpreis. Die Laufzeit des Darlehens beträgt 2,5 Jahre.
Ihren Antrag stellen Sie über das SAB-Förderportal vor Beginn des Vorhabens bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB). Sie dürfen das Bauvorhaben erst nach Zusage des Förderdarlehens beginnen.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Personen, die selbstgenutzten Wohnraum erwerben oder bauen. Für die Zwischenfinanzierung des Grundstückserwerbs können Personen in Vertretung einer Baugemeinschaft aus mindestens 3 Haushalten einen Antrag stellen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft.
Ihre Immobilie muss beim Neubau und Ersterwerb im Innenbereich der Gemeinde liegen.Sie dürfen nicht über privates und frei verfügbares Vermögen verfügen, mit dem Sie das Vorhaben selbst finanzieren können. Für Ihr Gesamteinkommen gelten folgende Einkommensgrenzen: Alleinstehende: EUR 60.000,Ehegatten und Lebenspartner: EUR 100.000,Zuschlag für jedes im Haushalt lebende minderjährige Kind, für das Sie Kindergeld beziehen: EUR 10.000.Alleinstehende: EUR 60.000,Ehegatten und Lebenspartner: EUR 100.000,Zuschlag für jedes im Haushalt lebende minderjährige Kind, für das Sie Kindergeld beziehen: EUR 10.000.In Ihrem Haushalt lebt mindestens ein minderjähriges Kind, für das Sie Kindergeld beziehen.Die Wohnfläche darf für Ihren 2-Personen-Haushalt 115 Quadratmeter nicht überschreiten. Für jedes Haushaltsmitglied erhöht sich die Grenze um 15 Quadratmeter.Ihre Maßnahmen dürfen die Gesamtkostengrenze von EUR 425.000 nicht überschreiten. Für jedes Haushaltsmitglied erhöht sich die Grenze um EUR 55.000.Sie müssen den Wohnraum für die Dauer der Zweckbindung (25 Jahre) selbst nutzen.Sie müssen zur Finanzierung einen Eigenanteil von 15 Prozent der Gesamtkosten erbringen.Die Gesamtbelastung aus der Finanzierung und den sonstigen Aufwendungen muss auf Dauer tragbar erscheinen.