Matching-
Copilot für Förderungen
16. Jan. 2021 | Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)
Als europäisches Schifffahrtsunternehmen können Sie Zuschüsse zu den Lohnnebenkosten für Ihre Seeleute erhalten.
Der Bund unterstützt Sie mit Zuschüssen zu den Lohnnebenkosten für Ihre Seeleute an Bord europäischer Handelsschiffe, Kabelleger-, Nassbagger- und Schleppschiffe.
Sie können einen Zuschuss von 100 Prozent der Lohnnebenkosten der einzelnen Seeleute erhalten. Der Bund übernimmt also Ihre Arbeitgeberanteile an der Sozialversicherung.
Ihren Antrag richten Sie vor dem jeweiligen Kalenderjahr bis zum 31.12 an das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH).
Für das Programm „Senkung der Lohnnebenkosten in der Seeschifffahrt“ gelten folgende Bedingungen:
Antragsberechtigt sind Seeschifffahrtsunternehmen, die Arbeitgeberanteile zur gesetzlichen Sozialversicherung in der Bundesrepublik Deutschland für ihre Seeleute aus Mitgliedstaaten der EU, Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz an Bord tragen.
Ihre Schiffe müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:
Der Fortbestand des Seeschifffahrtsunternehmens darf nicht unmittelbar gefährdet sein.
Beta