Matching-
Copilot für Förderungen
16. Mär. 2024 | Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Von der Förderung ausgeschlossen sind Maßnahmen, die zu den Pflichtaufgaben der Antragstellenden gehören beziehungsweise für die es bereits gesetzliche oder sonstige öffentlich-rechtliche Finanzierungsregelungen gibt.
Wenn Sie im Bereich Arbeitsschutz und Gesundheit in der Arbeitswelt arbeiten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) unterstützt Ihre Maßnahmen zur Stärkung des Arbeitsschutzes und zur Gestaltung sicherer, gesunder und menschengerechter Arbeitsbedingungen in der Transformation der Wirtschaft und Arbeitswelt.
Gefördert werden Projekte im Kontext der Politikwerkstätten des Programms ARBEIT: SICHER + GESUND. Das BMAS unterstützt Projekte zu einem oder mehreren der folgenden Themenfelder:
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt grundsätzlich bis zu 70 Prozent der förderfähig anerkannten Ausgaben. Die mögliche Zuwendung wird in dem jeweiligen Förderaufruf festgelegt.
Das Antragsverfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe können Sie zunächst Projektideen in Form von aussagefähigen Skizzen einreichen.
Weitere Informationen veröffentlicht das BMAS in Förderaufrufen. Zudem wird das BMAS einen Dienstleister als Verwaltungshelfer (programmumsetzende Stelle) beauftragen.
Bitte beachten Sie die jeweiligen Förderaufrufe.
Antragsberechtigt sind
Weitere Voraussetzungen:
Beta