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Copilot für Förderungen
15. Mär. 2024 | Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt
Wenn Sie als Träger der Jugendhilfe Maßnahmen durchführen, um Netzwerke der Frühen Hilfe auszubauen oder Eltern in den ersten Lebensjahren ihres Kindes zu unterstützen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie als Träger der Jugendhilfe beim Ausbau der Strukturen der Frühen Hilfen und bei der Förderung elterlicher Beziehungs- und Erziehungskompetenzen.
Sie erhalten die Förderung für die Sach- und Personalausgaben
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt EUR 20.000 als Grundpauschale. Darüber hinaus erhalten Sie Zuwendungen abhängig von der Zahl der Kinder zwischen 0 und 3 Jahren.
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn des Vorhabens bis spätestens 31.10. für das folgende Jahr an das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt.
Antragsberechtigt sind die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe im Land Sachsen-Anhalt als Erstempfänger.
Letztempfängerinnen und Letztempfänger sind öffentliche, freie oder private Träger sowie freiberuflich tätige Einzelpersonen (zum Beispiel Familienhebammen).
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
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