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Copilot für Förderungen
17. Mär. 2024 | Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales
Antragsberechtigt sind Sie als Kommune. Sie können die Mittel selbst verwenden oder an Träger von Kinderhorten oder sonstigen Angeboten der Schulkinderbetreuung weitergeben.
Wenn Sie Maßnahmen planen, um Betreuungsplätze für Schulkinder zu erhalten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Hessen unterstützt Sie bei der Sicherung der im Bestand geschützten Plätze in Kinderhorten und sonstiger Angebote der Schulkinderbetreuung.
Die Förderung erhalten Sie für
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt
Ihren Antrag richten Sie spätestens bis zum 1.3. des laufenden Jahres über das zuständige Jugendamt an das Regierungspräsidium Kassel.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Beta