Informationen
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Wenn Sie Strom mit Solarenergie erzeugen und den Strom selber speichern wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Kontext
Das Land Berlin unterstützt Sie beim Ausbau von Photovoltaik (PV) zur Stromerzeugung.
Sie erhalten die Förderung für
Dachgutachten, Machbarkeitsstudien, Zähler- und Messkonzepte und Steuerberatungen,Hauselektrik (Messplätze, Zusammenlegung von Hausanschlüssen),Kauf oder Pacht von Stromspeichern,denkmalgerechte PV-, Fassaden-PV- und Gründach-PV-Anlagen (Sonderanlagen-Boni) sowieSteckersolargeräte.Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe der Förderung ist abhängig von Ihnen als Antragstellerin oder Antragsteller und von der Art Ihres Vorhabens (siehe Punkt 8.2 der Richtlinie).
Für Steckersolargeräte beträgt die Höhe des Zuschusses bis zu EUR 500,00 pro Gerät (PV-Module inklusive Wechselrichter).
Richten Sie Ihren Antrag vor Beginn der Maßnahme online über das Antrags- und Verwaltungssystem an die IBB Business Team GmbH.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind jeweils für
Dachgutachten für Photovoltaik-Projekte, Machbarkeitsstudien, Zähler- und Messkonzepte für Mietstrommodelle, Zusammenlegung von Hausanschlüssen sowie Gründach-Photovoltaik-Anlagen: Verfügungsberechtigte selbstgenutzter oder vermieteter Mehrfamilienhäuser oder Gewerbeimmobilien sowie deren Bevollmächtigte, Energiedienstleistungsunternehmen und Energieversorger, die Dächer zum Zweck der Errichtung einer Photovoltaikanlage pachten, Anstalten öffentlichen Rechts;Steuern – Kostenübernahme für Steuerberatungen: Eigentümerinnen und Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern sowie durch Wohnungseigentümergemeinschaften bevollmächtigte Hausverwaltungen;Messplätze, Stromspeicher, denkmalgerechte Photovoltaik und Fassaden-Photovoltaikanlagen: Verfügungsberechtigte selbstgenutzter oder vermieteter Gebäude, Energiedienstleistungsunternehmen und Energieversorger, die Dächer zum Zweck der Errichtung einer Photovoltaikanlage pachten, Anstalten öffentlichen Rechts.Steckersolargeräte: Mieterinnen und Mieter von Wohnungen mit Erstwohnsitz in Berlin.Sie müssen die Anlage in Berlin errichten und für mindestens 3 Jahre stationär in Berlin betreiben.Ihr installiertes System von PV-Anlage und Stromspeicher von mehr als 25 kWp muss netzdienlich ausgelegt sein.Ihr Stromspeicher wird nur in Kombination mit einer neuen PV-Anlage gefördert.Das Verhältnis der installierten Leistung der neu zu errichtenden PV-Anlage zur nutzbaren Speicherkapazität muss mindestens 1,2 kWp je 1 kWh betragen. Von der Regelung können Sie nur abweichen, wenn Sie den Strom für Elektromobilität nutzen.Sie müssen die allgemein anerkannten Regeln der Technik einhalten.Sie müssen alle Leistungen durch Personen mit entsprechender Qualifikation auf fachgerechte Weise ausführen lassen.Bei Steckersolargeräten gilt: Ihr Wechselrichter darf eine maximale Ausgangsleistung von 600 Watt haben.Die Einwilligung der Hauseigentümerin, des Hauseigentümers oder der Hausverwaltung muss vorliegen.Sie sind als Mieterin oder Mieter selber für die sachgemäße Befestigung verantwortlich.Sie müssen das Gerät bei der Stromnetz Berlin GmbH und bei der Bundesnetzagentur anmelden.Sie müssen das Gerät normalerweise mindestens 3 Jahre am aufgeführten Installationsort nutzen.Ihr Wechselrichter darf eine maximale Ausgangsleistung von 600 Watt haben.Die Einwilligung der Hauseigentümerin, des Hauseigentümers oder der Hausverwaltung muss vorliegen.Sie sind als Mieterin oder Mieter selber für die sachgemäße Befestigung verantwortlich.Sie müssen das Gerät bei der Stromnetz Berlin GmbH und bei der Bundesnetzagentur anmelden.Sie müssen das Gerät normalerweise mindestens 3 Jahre am aufgeführten Installationsort nutzen.