
Sonderprogramm Landwirtschaft (BaySL)
16. Mär. 2024 | Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus
Informationen
Wenn Sie in Ihrem Betrieb mit kleinen Investitionen zu einer umweltschonenden, tiergerechten und multifunktionalen Landwirtschaft beitragen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kontext
Der Freistaat Bayern unterstützt Sie als Landwirtin und Landwirt bei der Finanzierung von kleineren Investitionen, die einer nachhaltigen, umweltschonenden, tiergerechten und multifunktionalen Landwirtschaft dienen.
Sie bekommen die Förderung für
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt
Sie können sich bei der Vorbereitung und Durchführung eines Vorhabens mit einem Investitionsvolumen über EUR 100.000 zusätzlich durch fachkundige, zugelassene Betreuende unterstützen lassen und dafür eine Förderung erhalten.
Ihr förderfähiges Investitionsvolumen liegt normalerweise zwischen EUR 5.000 und EUR 100.000. Abweichend davon beträgt das förderfähige Höchstvolumen bei Anlagen zur Saat- und Pflanzgutaufbereitung, chemiefreier Beikrautregulierung, Multiphasenfütterungsanlagen und Witterungs- und Insektenschutzeinrichtungen EUR 50.000 je Förderantrag.
Bei der Umstellung von Anbinde- auf Laufstallhaltung für Milchvieh und bei Tierwohlmaßnahmen für Zuchtsauen beträgt die Förderobergrenze der zuwendungsfähigen Ausgaben EUR 150.000.
Ihren Antrag stellen Sie bitte beim zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF)
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere landwirtschaftliche Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU sowie Kooperationen landwirtschaftlicher Unternehmen.
Nicht antragsberechtigt sind Unternehmen, an denen die öffentliche Hand mit mindestens 25 Prozent des Eigenkapitals beteiligt ist, sowie Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der Leitlinien der Europäischen Union.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Von der Förderung ausgeschlossen sind unter anderem
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