
Sonderprogramm „Neue Perspektive Wohnen“ – Förderrichtlinie 2 – Wohneigentum in neuen Quartieren
16. Mär. 2024 | Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
Informationen
Wenn Sie planen, neuen selbstgenutzten Wohnraum in einem zukunftsfähigen Neubauquartier zu schaffen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kontext
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie bei der Schaffung von zukunftsgerechten und attraktiven Eigentumswohnformen, die als Neubau im Rahmen einer neu gestalteten Ensemble- oder Quartiersbebauung entstehen.
Sie erhalten die Förderung für die Schaffung von selbstgenutztem Wohneigentum durch Neubau oder Ersterwerb, wenn der Bau ab dem 1.1.2019 fertiggestellt wurde. Dabei muss es sich um Eigentumswohnungen, Reihenhäuser oder Ein- oder Zweifamilienhäuser in einer zertifizierten Qualität handeln.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt EUR 6.000.
Stellen Sie Ihren Antrag bitte innerhalb von 3 Monaten nach dem Einzug bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH).
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Sie als (Mit-)Eigentümer oder (Mit-)Eigentümerin von selbstgenutztem Wohneigentum.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
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