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Copilot für Förderungen
16. Mär. 2024 | Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur
Wenn Sie Maßnahmen planen, mit denen die regionale bürgerschaftliche Mitwirkung an der Energiewende gestärkt wird, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie aus dem „Sondervermögen Bürgerenergie.SH“ in der Planungs- und Startphase von Bürgerenergieprojekten.
Die Förderung erhalten Sie für Maßnahmen aus den Bereichen
Sie erhalten die Förderung als bedingt rückzahlbaren, verzinslichen Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal jedoch EUR 200.000 je Projekt. Die Bagatellgrenze beträgt EUR 10.000.
Sie müssen den Zuschuss bei der Realisierung des Gesamtprojekts oder beim Wegfall bestimmter Voraussetzungen erstatten.
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH), Energieagentur.
Antragsberechtigt sind Zusammenschlüsse von mindestens 7 natürlichen Personen mit 1. Wohnsitz in dem Gemeindegebiet, in dem das Gesamtprojekt durchgeführt werden soll.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
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