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Copilot für Förderungen
16. Mär. 2024 | Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen
Wenn Sie Fachkräfte für die soziale Beratung von Geflüchteten beschäftigen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt die Beschäftigung von Fachkräften für die soziale Beratung von Geflüchteten innerhalb und außerhalb von Aufnahmeeinrichtungen.
Sie erhalten die Förderung für Personal- und Sachausgaben in
Außerdem erhalten Sie eine Förderung für die Fortbildung und Stärkung des fachlichen Austausches des Beratungspersonals.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Der Förderhöchstsatz für Ihre Personalausgaben beträgt je nach Qualifikation jährlich zwischen EUR 53.300 und EUR 82.900 je geförderter Vollzeitstelle (Vollzeitäquivalent). Je Einrichtung sind bis zu 0,5 oder bis zu einem Vollzeitäquivalent förderfähig.
Ihre Sachausgaben sind je nach Einrichtung bis zu einer Höhe von EUR 5.000 zuwendungsfähig.
Richten Sie Ihren Antrag bitte über das Antragsportal und schriftlich an die Bezirksregierung Arnsberg.
Antragsberechtigt sind gemeinnützige Körperschaften des privaten Rechts.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Beta