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Copilot für Förderungen
16. Mär. 2024 | Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Wenn Sie in Niedersachsen die soziale Betreuung und Beratung von Bewohnerinnen und Bewohnern in der Landesaufnahmestelle übernehmen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Niedersachsen unterstützt Sie als Verband oder Verein bei der Beratung der Bewohnerinnen und Bewohner der Landesaufnahmestelle.
Sie erhalten die Förderung für Vorhaben mit diesen Aufgabenschwerpunkten:
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss zu Ihren Personalausgaben.
Die Höhe Ihres Zuschusses beträgt bis zu 85 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben.
Stellen Sie Ihren Antrag bitte bis zum 1.11. für das jeweils folgende Jahr bei der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen.
Antragsberechtigt sind gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Beta