Matching-
Copilot für Förderungen
16. Mär. 2024 | Niedersächsisches Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Wenn Sie innovative Projekte für Unternehmen und Arbeitskräfte in den Bereichen Anpassung an den Wandel, Gesundheit und Soziales planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Niedersachsen unterstützt Sie gemeinsam mit dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) bei sozial-innovativen Projekten, die der Entwicklung, Erprobung und Umsetzung neuer und verbesserter Lösungen für soziale Herausforderungen und zur Deckung lokaler und regionaler Bedarfe dienen und die grundsätzlich auf andere Regionen übertragbar sind.
Sie erhalten die Förderung für Projekte mit folgenden Schwerpunkten:
Außerdem werden landesweit 3 Stellen für soziale Innovation gefördert, um die Initiierung, Erprobung und Umsetzung innovativer Projektansätze voranzutreiben.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt normalerweise bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben im Programmgebiet „stärker entwickelte Region – SER“ und bis zu 80 Prozent im Programmgebiet „Übergangsregion – ÜR“.
Bei der Förderung von Projekten beträgt deren Laufzeit grundsätzlich 36 Monate.
Ihren Antrag stellen Sie bitte vor Beginn Ihres Vorhabens bei der Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank).
Die Antragstellung erfolgt auf Grundlage von Förderaufrufen. Im Fall von Projektförderung ist die Antragstellung zweistufig. Zunächst erfolgt ein Aufruf zur Einreichung von Projektideen. Bei positiver Bewertung Ihrer Projektidee werden Sie zur Antragstellung aufgefordert.
Antragsberechtigt sind
Beta