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Copilot für Förderungen
10. Mär. 2024 | Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Wenn Sie Modernisierungsvorhaben an Mietwohnungen für Studierende oder Auszubildende oder für Haushalte mit wenig Einkommen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen und einen Finanzierungszuschuss erhalten.
Das Land Hessen unterstützt Sie bei der Modernisierung von Mietwohnungen für Haushalte mit geringem Einkommen, für studentische Haushalte und für Haushalte von Auszubildenden.
Sie erhalten die Förderung für Maßnahmen zur Verbesserung
Sie erhalten die Förderung als zinsgünstiges Darlehen. Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Außerdem können Sie einen Finanzierungszuschuss in Höhe von 30 Prozent des bewilligten Förderdarlehens erhalten.
Das Antragsverfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe melden Sie Ihr konkretes Bauprojekt zu festgelegten Terminen über die zuständige Wohnungsbauförderstelle beim Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum an. In der 2. Stufe stellen Sie nach Bestätigung der Aufnahme den Antrag bitte bei der zuständigen Wohnungsbauförderstelle. Diese leitet den Antrag weiter an die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank).
Darlehen und Finanzierungszuschuss müssen Sie zusammen beantragen.
Antragsberechtigt sind Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Erbbauberechtigte der Mietwohnung.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
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