Matching-
Copilot für Förderungen
16. Mär. 2024
Wenn Sie als Privatperson eine Wohneigentum erwerben oder bauen wollen, um selbst darin zu wohnen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie als Privatperson bei der Schaffung von selbst genutztem Wohneigentum. Diese Unterstützung ist für Haushalte gedacht, die sich aus eigener Kraft am Markt nicht ausreichend mit Wohnraum versorgen können.
Es werden besonders Haushalte mit Kindern, schwerbehinderten Menschen sowie Alleinerziehende gefördert.
Sie erhalten die Förderung für
Sie erhalten die Förderung als Darlehen.
Die Höhe des Darlehens beträgt in der Grundförderung EUR 100.000.
Sie können darüber hinaus folgende Zusatzdarlehen erhalten:
Sie stellen Ihren Antrag vor Baubeginn beziehungsweise vor Abschluss Ihres Kaufvertrages bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH).
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Antragsberechtigt sind Sie als Privatperson in einem Haushalt mit mindestens einem Kind und/oder einem schwerbehinderten Angehörigen.
Ihr Gesamteinkommen überschreitet nicht die festgelegten Einkommensgrenzen.
Sie müssen eine angemessene Eigenleistung erbringen und die Belastung muss für Sie dauerhaft tragbar sein.
Wenn Sie eine Gebrauchtimmobilie erwerben, ist die Kostengrenze von EUR 2.500 je Quadratmeter Wohnfläche einzuhalten.
Mit Ihrem Vorhaben müssen Sie die Vorgaben zu energetischen Förderstandards und energetischen Mindestanforderungen sowie festgelegte Qualitätsstandards einhalten. Für Neubauvorhaben gilt der energetische Mindeststandard (EffizienhausSH 55).
Für besondere bauliche Maßnahmen gelten weitere, spezielle Voraussetzungen.
Beta