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Copilot für Förderungen
24. Mär. 2024 | Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Wenn Sie Belegungsrechte an Wohnungen in Hessen erwerben wollen, um so bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Hessen unterstützt Sie bei der Schaffung von Wohnraum in ausgewiesenen Fördergebieten für Haushalte, die auf dem Markt keinen angemessenen Wohnraum finden.
Sie erhalten die Förderung für
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe Ihres Zuschusses beträgt
pro Quadratmeter der förderfähigen Wohnfläche multipliziert mit der Bindungsdauer in Monaten. Außerdem erhalten Sie EUR 0,50 pro Quadratmeter der förderfähigen Wohnfläche multipliziert mit der Bindungsdauer in Monaten, unabhängig davon, welches Belegungsrecht Sie erwerben.
Das Antragsverfahren ist zweistufig. Sie stellen Ihren Antrag zunächst bei der für Sie zuständigen Wohnungsbauförderstelle, die den Antrag an das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum weiterleitet.
Das Ministerium leitet Ihren Antrag dann an die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) weiter, sobald Ihr Vorhaben in das Programm aufgenommen wurde.
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die Eigentümerinnen und Eigentümer oder Erbbauberechtigte von Mietwohnungen in den ausgewiesenen Fördergebieten sind.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Beta