
Soziale Wohnraumförderung – Mietwohnungen
16. Mär. 2024
Informationen
Wenn Sie Maßnahmen zur Schaffung oder Modernisierung von sozialem Mietwohnraum planen, können Sie unter bestimmten Bedingungen ein Darlehen oder einen Zuschuss erhalten.
Kontext
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie bei Wohnungsbauvorhaben und anderen Maßnahmen, die der Versorgung mit sozialem Wohnraum dienen. Schwerpunkte der Förderung liegen auf der Schaffung von Wohnraum für besondere Bedarfsgruppen, wie ältere Menschen, kinderreiche Familien, Alleinerziehende, Schwerbehinderte und Wohnungsnotfälle sowie Studierende und Auszubildende.
Sie bekommen die Förderung für folgende Vorhaben:
Sie erhalten die Förderung als Darlehen. Für Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen können Sie außerdem einen Zuschuss erhalten.
Die Höhe von Darlehen und Zuschüssen ist abhängig von der Dauer der Zweckbestimmung, der Wohnfläche, der Anzahl der zu fördernden Wohneinheiten, der Art und gegebenenfalls Lage des Objektes und renditerelevanten Komponenten. Für kinderreiche Familien, Altenwohnungen mit Betreuungsangebot und zur Anpassung von Wohnraum für Schwerbehinderte können Zusatzdarlehen gewährt werden.
Das Förderverfahren ist mehrstufig. In der 1. Stufe beantragen Sie für Ihr Projekt eine Stellungnahme bei der jeweiligen Kommune. In der 2. Verfahrensstufe reichen Sie Ihre Projektskizze bei der Arbeitsgemeinschaft für zeitgemäßes Bauen (ARGE) zur technischen Prüfung ein. Erst dann stellen Sie Ihren vollständigen Förderantrag an die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH). Für die Erstellung Ihres Antrags nutzen Sie bitte die Antragsformulare.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen sowie Kommunen.
Die Förderung ist an folgende Voraussetzungen geknüpft:
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